Da hat man nun 100.000 Euro zur freien Verfügung, im Sinne von "habe ich über". Soll ich die jetzt komplett auf das Future-Tradingkonto packen ? Lasst uns doch kurz mal durchrechnen, wieviel Margin man, für sagen wir, für 10 Kontrakte beim Bund (FBGL) braucht, wenn wir Intraday handeln. Der durchschnittliche Future Broker in Europa nimmt zwischen 2.000 und 3.000 Euro als Intradaymargin. (Es soll ja Broker in Übersee geben, die nehmen als IntradayMargin nur 500 US Dollar. Dann wird das Rechenbeispiel noch interessanter.) Die OvernightMargin hingegen ist bei allen Brokern gleich, da diese direkt von Eurex / Cbot / etc. festgelegt wird. Somit reichen also für den Bund 10 x 3.000 Euro = 30.000 Euro plus Reserve aus. Weiterhin angenommen wir handeln eine Position mit 10 Kontrakten und diese läuft gegen uns. 1 Tick = 10 Euro. Also macht die Postion mit 10 Kontrakten pro Tick 100 Euro Minus. Da wir aber nicht unvorbereitet sind, wollen wir aufgrund Risiko-und Moneymanagement max. einen Betrag von 1000,- Euro verlieren. Warum? Weil die Wahrscheinlichkeit das 14 Trades in Folge verlieren, nur max. 1 % beträgt. Die Statistiker unter Euch können das sicher nachrechnen. Somit können wir unseren Stopp Loss nun 10 Ticks entfernt von unserem Einstiegspreis setzen. Das kann, je nach gehandelter Zeiteinheit, viel oder wenig sein. In einem 3 Min. Chart kann der Stopp Loss reichen, um diesen sinnvoll an einer Unterstützung oder Widerstand zu platzieren. Auf einem 60 Min oder Tageschart dagegen sind wir hoffnungslos verloren. Aber zurück zu unseren 100.000 Euro. Wir handeln also nur einen Markt den Bund (FGBL) mit 10 Kontrakten und benötigen somit 30.000 Euro, weiterhin gehen wir davon aus maximal 14 Trades in Folge zu verlieren. Dann sieht unsere Rechnung so aus: 30.000 Euro Margin 14.000 Euro Reserve (14 Verlierer a 1.000 Euro) = 44.000 Euro. Was machen wir mit dem Rest? Die restlichen 56.000 Euro kommen aufs Tagesgeldkonto. Bei 4,5 % Zinsen bringen die uns im Monat nochmal 210,- Euro. Das reicht um die monatlichen Gebühren für die Handelsplattformen bei europäischen Brokern zu finanzieren. Fazit: 100.000 gehören nicht komplett aufs Tradingkonto, sondern sinnvoll aufgeteilt.
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Der Kunde handelt gleichwohl auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr. § 13c Haftung für höhere Gewalt DaytradingTeam.de haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) oder auf nicht schuldhaft verursachte, technische Störungen (wie z.B. das EDV-System) zurückzuführen sind. Als höhere Gewalt gelten auch Computerviren oder vorsätzliche Angriffe auf EDV-Systeme durch “Hacker”, sofern jeweils angemessene Schutzvorkehrungen hiergegen getroffen wurden. Verbot der Kursmanipulation Im Rahmen des 4. Finanzmarktförderungsgesetzes wurde ein neuer § 20a in das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) eingefügt, der die Kurs- und Marktmanipulation verbietet. Durch das Anlegerschutzverbesserungsgesetz (AnSVG) vom 28.10.2004 wurde die Vorschrift des § 20a WpHG modifiziert und angepasst. Neben Wertpapieren gilt die Bestimmung auch für Geldmarktinstrumente, Derivate, Rechte auf Zeichnung, ausländische Zahlungsmittel und Waren. I. Nach § 20a WpHG ist es verboten, unrichtige oder irreführende Angaben über Umstände zu machen, die für die Bewertung eines Finanzinstruments erheblich sind, oder solche Umstände zu verschweigen, wenn die Angaben oder das Verschweigen geeignet sind, auf den Preis eines Finanzinstruments einzuwirken, Geschäfte vorzunehmen oder Kauf- oder Verkaufaufträge zu erteilen, die geeignet sind, falsche oder irreführende Signale für das Angebot, die Nachfrage oder den Preis von Finanzinstrumenten zu geben oder ein künstliches Preisniveau herbeizuführen Sonstige Täuschungshandlungen vorzunehmen, die geeignet sind, auf den Preis eines Finanzinstruments einzuwirken. Eine absichtliche, d.h. wissentlich und gewollte Täuschungshandlung ist nicht erforderlich; es reicht aus, wenn der Täter weiß, dass die Täuschungshandlung zur Marktpreiseinwirkung grundsätzlich geeignet sein kann. Eine sonstige Täuschungshandlung im Sinne von § 20a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WpHG ist die Vorspiegelung falscher sowie die Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen oder sonstiger Umstände …., soweit diese auf den Kurs Einfluss nehmen können (§ 3 Abs. 1 KuMaKV/§ 4 Abs. 1 MaKonV). Unerlaubte Handlungen (also Täuschungshandlungen) im Sinne von § 20 a Abs. 1 WpHG sind - abstrakt ausgedrückt - die Vorspiegelung falscher sowie die Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen oder sonstiger Umstände, um den inländischen Börsen- oder Marktpreis eines der in § 20 a Abs. 1 Satz 2 WpHG genannten Wertpapiere und Werte hoch- oder herunter zu treiben oder beizubehalten. Exemplarisch für solche Handlungen sind insbesondere Geschäfte oder einzelne Kauf- oder Verkaufaufträge über den Kauf von Wertpapieren und/oder Vermögenswerten, bei denen Käufer und Verkäufer wirtschaftlich identisch sind, es sei denn, diese Geschäfte wurden nicht wissentlich zwischen identischen Vertragspartner abgeschlossen oder den anderen Marktteilnehmern im Einklang mit den gesetzlichen Regeln und den Marktbestimmungen an gekündigt; bei denen ein Kauf- und ein Verkaufauftrag zu im wesentlichen gleichen Stückzahlen und Preisen von verschiedenen Parteien, die sich abgesprochen haben, erteilt wird, es sei denn, diese Geschäfte wurden den anderen Marktteilnehmern im Einklang mit den gesetzlichen Regeln und den Marktbestimmungen angekündigt; die den unzutreffenden Eindruck wirtschaftlich begründeter Umsätze erwecken; die aufgrund ihres Zeitpunktes geeignet sind, über Angebot und Nachfrage im Zeitpunkt der Feststellung eines bestimmten Börsen- oder Marktpreises zu täuschen, der als Referenzpreis für einen Vermögenswert dient; das Ausnutzen einer marktbeherrschenden Stellung über das Marktangebot bei einem Vermögenswert zu einer nicht marktgerechten Preisbildung sowie die Verbreitung von Gerüchten oder Empfehlungen bei Bestehen eines möglichen Interessenkonflikts. Weitere Möglichkeiten, verzerrend auf die Bildung des Kurses von Finanzinstrumenten einzuwirken, sind Geschäftliche Handlungen, die den - falschen - Eindruck einer Aktivität erwecken sollen (insbesondere Leerverkäufe, nur um auf den Kurs einzuwirken). Geschäfte, mit denen kein wirklicher Wechsel des Eigentums an dem Finanzinstrument verbunden ist (”Wash sales”). Geschäfte, bei denen gleichzeitig ein Kauf- und Verkaufsauftrag zum gleichen Kurs und in gleichem Umfang von verschiedenen Parteien, die sich abgesprochen haben, erteilt wird („Improper matched orders”). Vornahme einer Reihe von Geschäften, die auf einer öffentlichen Anzeigetafel erscheinen, um den Eindruck lebhafter Umsätze oder Kursbewegungen bei einem Finanzinstrument zu erwecken („Painting the tape”). Aktivitäten einer Person oder mehrerer, in Absprache handelnder Personen mit dem Ziel, den Kurs eines Finanzinstruments künstlich hochzutreiben und anschließend die eigenen Finanzinstrumente in großen Mengen abzustoßen („Pumping and dumping”). Erhöhung der Nachfrage nach einem Finanzinstrument, um den Kurs nach oben zu treiben, etwa, indem der Eindruck der Dynamik erweckt oder vorgetäuscht wird, dass der Kursanstieg durch lebhafte Umsätze verursacht wurde („Advancing the bid”). Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten bei Börsenschluss, um die Schlussnotierung des Finanzinstrumentes zu beeinflussen und damit diejenigen Marktteilnehmer irrezuführen, die aufgrund des Schlusskurses handeln („Marking the close”). Geschäfte eigens zu dem Zweck, den Kassakurs oder den Abrechnungskurs von Derivatekontrakten zu beeinflussen. Geschäfte zur Beeinflussung des speziellen Kassakurses eines Finanzinstruments, der als Grundlage zur Bestimmung des Werts einer Transaktion vereinbart wurde. Kauf eines Finanzinstruments auf eigene Rechnung, bevor man es anderen empfiehlt, und anschließender Verkauf mit Gewinn bei steigendem Kurs infolge der Empfehlung („Scalping”). Verbreitung falscher Gerüchte, um andere zum Kauf oder Verkauf zu veranlassen. Verbreitung unrichtiger Behauptungen über wesentliche Tatsachen. Verschweigen wesentlicher Tatsachen oder wesentlicher Interessen. Nähere Einzelheiten sind in der Verordnung zur Konkretisierung des Verbots der Kurs- und Marktpreismanipulation (KuMaKV) geregelt. Die KuMaKV wurde durch die Verordnung zur Konkretisierung des Verbotes der Markmanipulation (Markmanipulations-Konkretisierungsverordnung - MaKonV) vom 1.3.2005 ersetzt. II. Das Verbot der Kurs- oder Marktpreismanipulation richtet sich gegen Jedermann. Verstöße gegen § 20a WpHG können mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden (§ 38 Abs. 4 WpHG), und zwar unabhängig davon, ob der Taterfolg, also die Kurs- oder Marktpreismanipulation also solche, tatsächlich eintritt. Nicht als Kurs- und Marktpreismanipulation im Sinne des § 20 a Abs. 1 Satz 1 WpHG gelten sog. Kursstabilisierungsmaßnahmen. Wegen der Bedeutung und der gravierenden Rechstfolgen soll an dieser Stelle nochmals wiederholt werden: Das Verbot der Kurs- oder Marktpreismanipulation richtet sich an Jedermann. Verstöße gegen § 20a WpHG können mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden (§ 38 Abs. 4 WpHG). Fotos © photogl - Fotolia.com und DaytradingTeam.de Vereinsvorstand in alphabetischer Reihenfolge: Düffelmeyer, MarcJankowski, VolkerParzonka, Uwe Ehrenamtliche Mitarbeiter:Gauss, AxelGrott, ClintUmland, Carsten
Also wir suchen ein LOGO und ein Slogan! Die besten sollen dann per Abstimmung ausgewählt werden und im Ergebnis sollen die Farben des Blogs an die des Logos angepasst werden. Das LOGO in zwei Ausführungen 125x125 Pixel und ein Standardbanner! Der Slogan cool und/ oder aussagekräftig (nicht zu lang)! Entwürfe bitte an Aurelius@me.com LG Aurelius P.S.: Ich stimme noch die Option eines kleinen Preisgeldes für den Wettbewerb ab ... P.P.S.: Danke Bouchaud und Robert für die Größenansgaben: 468 Pixel (breit) x 60 Pixel (hoch) - Standard-Banner (sic!) 130 x 80 Pixel - Button 400 x 50 Pixel - OMS-Banner 156 x 60 Pixel - Drittel-Banner 234 x 60 Pixel - Halb-Banner 468 x 60 Pixel - Voll-Banner
Ich schreibe ja ganz gerne mal einen Kommentar und werde natürlich einiges an Unterstützung einbringen, habe aber nicht vor diesen Blog als den meinen zu betrachten. Ich verpflichte mich diese Seite die nächsten Jahre finanziell zu tragen und auch die Konten zu stellen, möchte aber den Gedanken des gemeinschaftlichen Projektes in den Vordergrund stellen. Ich kenne ja niemand von Euch privat, ich weiß nichts über Eure Zuverlässigkeit, Kontinuität, Wille und eigenen Absichten und verlasse mich deshalb einfach auf mein Bauchgefühl. Die ersten Hilfsangebote ohne Gegenforderung kamen viel schneller als ich eigentlich erwartet habe, aber es kamen auch schon viele Hinweise zur Einschränkung und Regelung der Team- und Bloggestaltung und deshalb möchte ich heute schon mal ein erstes Modell vorstellen, was in mir in ähnlicher Form auch schon in den E-Mails zugetragen wurde. Da ich grundsätzlich von Natur eher ein konservativer Typ bin, mache ich immer alles sehr gründlich, weil meine persönliche Überzeugung und Erfahrung davon geprägt ist, das positive Tugenden und Eigenschaften Prozesse erfolgreicher werden lassen, auch wenn Sie manchmal zeitlich ein wenig ausbremsen. Oberflächlich ausgedrückt ziehe ich Qualität der Quantität in fast allen Lebensbereichen vor. Selbstverständlich gehört zu meinen Hauptzielen im Leben natürlich auch "Geld verdienen" aber auch hier gilt das Qualität/ Quantitäts-Prinzip und die Konten sollen wachsen aber nicht um jeden Preis - die Hauptaufgabe soll wirklich das Traden an sich und das Miteinander/ Voneinander Lernen sein; einfach zeigen, dass Trader keine Spinner und Zocker sind sondern eine beruflich ernstzunehmende, seriöse Gilde. Hier also nun die ersten wichtigen und zu klärenden Themen: TOP 1: Bevor wir den Blog jetzt mit Inhalten füllen benötigen wir ein Impressum; zur Zeit werde ich dort aus rein formellen Gründen allein vertreten sein; damit das ganze aber von Anfang an einen gemeinschaftlichen, offenen Charakter hat, würde ich an dieser Stelle mal den Vorschlag machen/ übernehmen, dass wir einen gemeinnützigen eingetragenen Verein gründen, der diesen Blog vertritt. Ein Verein bietet eine Menge Möglichkeiten bezüglich der "echten" Mitbestimmung, bietet gleichzeitig Schutz vor Missbrauch und ist als eingetragener Verein auch bezüglich der Geschäftsprozesse transparent für alle darstellbar. Der Verein hat einen fünf- bis siebenköpfigen Vorstand, der Blogbetreiber und Verwalter der Konten im rechtlichen Sinne wird - die geschäftlich handelnde (befugte) Vertretung kann auch aus weniger Personen bestehen - ich habe auch schon bei zwei Brokern angefragt, ob es mit Vereinen ein Problem bei der Kontoeröffnung geben könnte, was verneint wurde. Wenn das Konzept und dieser Blog lebt, gibt es offizielle kostenlose Mitgliedschaft und Vorstandswahlen (jeder der schon mal mehr oder weniger in Sportvereinen engagiert war, kennt das vermutlich). TOP 2: Stellvertretend für die sich ähnelnden Aussagen hier zwei Vorschläge zur Team-Konstruktion: "Meiner Meinung nach sollten es maximal 15 Personen sein, die in 5 Gruppen a 3 Personen unterteilt werden. Mehr Personen sollten nicht in einer Gruppe sein, da es sonst zu unendlichen Diskussionen kommen kann. Tradinggruppen könnten z.B. sein Forex, Commodities, Stocks, (Hebel)Zertifikate und Bonds." "Oder aber man macht es anders, und jeder Trader hat die 'Oberhoheit' über ein paar Pairs, bei denen die anderen ihm 'beratend' zur Seite stehen, aber das letzte Wort hätte der 'Haupttrader'" TOP 3: Welche Rubriken/ Kategorien sollte der Blog enthalten? Auch hier die Vorschläge in der genannten Häufigkeit absteigend von "oft" bis "weniger oft": - Bibliothek/ Wissen/ Studien, etc. - MM/ RM - Handelssysteme - Newbies/ Hilfen für Einsteiger - Software/ Hardware - Professionals - Charttrader - Newstrader - Märkte/ Analysen - Intradaytrading/ Daytrading/ Swingtrading Wir brauchen für jeden Bereich eine Leitung/ Redakteur und Ansprechpartner. Wer möchte also bitte für ein Thema melden. TOP 4: Sonstiges: Die Idee fand ich besonders spannend: Alle registrierten User mit mindestens x-wöchiger Registrierungszeit oder mit mindestens y Artikeln im Blog bekommen eine kostenlose-E-Mai-Adresse mit WUNSCHNAME@DaytradingTeam.de oder WUNSCHNAME@Daytrading-Team.de Vielleicht können wir zu diesem Themen noch weitere Anregungen sammeln und dann die zeitliche Planung starten. LG Aurelius